Sollten Sie eine private oder öffentliche Veranstaltung durchführen wollen, stehen Sie stark in Haftung für jegliche Personen- und Sachschäden, die einem Dritten entstehen können. Die Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Schadens, während die private Haftpflichtversicherung und teilweise auch Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherungen finanzielle Folgen durch Schäden, die bei einer solchen größeren Veranstaltung entstanden sind, nicht absichert. Gerade bei einer größeren Zahl von Teilnehmern entgehen Sie so im Schadensfall massiven Forderungen.